Förderung "Kleinkläranlagen"

Für die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage ohne Kanalanschlussmöglichkeit leistet die Gemeinde einen Förderungsbetrag in der Höhe von € 250 pro Anlage. Unter Vorlage der Rechnung und einer Zahlungsbestätigung kann ein formloses Förderansuchen an die Gemeinde gerichtet werden.

Zuständig