Wahlkartenantrag EU-Wahl 09. Juni 2024

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Wahlkartenantrag EU-Wahl 09. Juni 2024

Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte

Zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie

• spätestens am 9. Juni 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden;

• am Stichtag (26. März 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben (in diesem Fall erfolgt eine automatische Eintragung in das für die Europawahl erstellte Wählerverzeichnis) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder

• Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und bis zum 25. April 2024 in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind;

• Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung verloren haben.

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

• am Wahltag in jedem Wahllokal,

• am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)

• im Weg der Briefwahl, entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde bzw. beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt, oder bis zum Wahltag.

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in der Europa-Wählerevidenz zufällig das für Sie zuständige Wahllokal aufsuchen).

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

• Seit dem Tag der Wahlausschreibung,

• bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, aber keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres.

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.

05.04.2024